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Flugschüler und Fluglehrer beim Briefing vor einem Ultraleichtflugzeug

DE.BY.DTO.027

Pilotenausbildung in Bayern

Drei Lizenzwege, zwei Rechtsgrundlagen, ein Ziel: dass du sicher und souverän fliegst. Wir bilden auf Ultraleichtflugzeugen nach nationalem Recht aus und auf EASA-Kleinflugzeugen in unserer registrierten Ausbildungsorganisation.

Ablauf

Vier Abschnitte bis zur Prüfung

Die Ausbildung folgt einer festen Dramaturgie. Jeder Abschnitt schließt mit einem Meilenstein, der nachweisbar erreicht sein muss — nicht mit einer abgelaufenen Stundenzahl.

01

Einweisung und Platzrunde

etwa die ersten 8 bis 12 Flugstunden

Du lernst das Flugzeug kennen: Vorflugkontrolle, Rollen, Start, Steig- und Sinkflug, Kurven, Landeanflug. Die Platzrunde wird zur Routine, bis Start und Landung sitzen. Am Ende dieser Phase steht der erste Alleinflug — der Moment, an den sich jeder Pilot ein Leben lang erinnert.

Erster Alleinflug

02

Notverfahren und Flugzustände

etwa 6 bis 10 Flugstunden

Überzogener Flugzustand, Langsamflug, Slip, simulierter Motorausfall und Außenlandeübung. Hier entsteht die Sicherheitsreserve, die im Ernstfall zählt. Wir üben diese Verfahren in sicherer Höhe so lange, bis die Reaktion nicht mehr überlegt, sondern abgerufen wird.

Beherrschung der Notverfahren

03

Navigation und Überland

etwa 10 bis 15 Flugstunden

Flugvorbereitung, Kartenarbeit, Koppelnavigation, Funk mit Fluginformations- und Kontrollstellen, Landungen auf fremden Plätzen. Du planst deine Strecken selbst und fliegst sie zunächst mit Fluglehrer, später allein — inklusive des vorgeschriebenen Überlandalleinflugs.

Überlandalleinflug

04

Prüfungsvorbereitung

etwa 4 bis 8 Flugstunden

Wir fliegen das Prüfungsprogramm mehrfach durch, schließen die letzten Lücken und stimmen den Prüfungstermin ab. Parallel läuft die Vorbereitung auf die Theorieprüfung. Zur Prüfung geht, wer sie nach unserer Einschätzung bestehen wird — nicht, wer die Mindeststunden voll hat.

Praktische Prüfung

Registrierung

Ausbildung unter behördlicher Aufsicht

Als erklärte Ausbildungsorganisation sind wir bei der Luftfahrtbehörde registriert und unterliegen deren Aufsicht. Unser Ausbildungsprogramm, unsere Verfahren und die Qualifikation unserer Lehrberechtigten sind der Behörde gemeldet und überprüfbar.

Rechtsgrundlage ist Anhang VIII (Teil-DTO) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. Zuständig ist das Luftamt Südbayern. Für die Ultraleichtausbildung arbeiten wir mit dem Deutscher Aero Club e. V. (DAeC) als beauftragtem Verband zusammen.

Was das bedeutet

Vier konkrete Zusagen

  • Ein gemeldetes Ausbildungsprogramm statt Unterricht nach Tagesform
  • Dokumentierter Fortschritt — du siehst jederzeit, wo du stehst
  • Freigaben an nachgewiesenem Können, nicht an abgelaufenen Stunden
  • Nachweisbare Qualifikation aller Lehrberechtigten

Sprich mit uns, bevor du dich festlegst

Ein Gespräch über deine Ziele spart mehr Geld als jeder Preisvergleich. Wir sagen dir ehrlich, welcher Weg zu dir passt — auch wenn es der günstigere ist.