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Zwei verschiedene Flugzeugmuster nebeneinander auf dem Vorfeld

Ausbildung

Umschulungen

UL → LAPL

Theorie

komplett

Praxis

Vor der Anrechnung muss die DTO/ATO einen Eingangs- bzw. Vorab-Testflug (pre-entry flight assessment) durchführen. Dieser Testflug soll nach AMC1 FCL.110.A(c) den gesamten praktischen LAPL(A)-Ausbildungssyllabus abdecken.

Die Anrechnung darf:

  • die vorhandene PIC-Flugzeit nicht überschreiten;
  • höchstens 50 % der regulären 30 Stunden, also maximal 15 Stunden, betragen;
  • die vorgeschriebenen Anforderungen des überwachten Alleinfluges nicht ersetzen.

Damit bleiben insbesondere die 6 Stunden überwachter Alleinflug, einschließlich 3 Stunden Allein-Überlandflug und des 150-km-/80-NM-Überlandfluges, verpflichtend.

Die bereits vorhandene UL-Flugerfahrung kann berücksichtigt werden, wenn das Luftfahrzeug unter die in FCL.110.A(c)(2) genannten national bzw. nach Annex I geregelten Luftfahrzeuge fällt und der Definition der entsprechenden Flugzeugkategorie nach Part-FCL entspricht.

Nach Abschluss der erforderlichen Ausbildung muss eine praktische LAPL(A)-Prüfung (Skill Test) mit einem Prüfer abgelegt werden.

UL → PPL

Theorie

komplett

Praxis

Komplett

LAPL → PPL

Theorie

Die bereits für die LAPL(A) absolvierte theoretische Ausbildung und Theorieprüfung wird für den PPL(A) vollständig angerechnet. Es ist keine erneute PPL(A)-Theorieprüfung erforderlich.

Praxis

Die bisherige LAPL(A)-Ausbildung wird auf die PPL(A)-Ausbildung angerechnet.

Voraussetzung für die erleichterte Regelung bei einem bereits vorhandenen LAPL(A) sind insgesamt mindestens 45 Stunden Gesamtflugzeit auf Flugzeugen oder TMG.

  • Dann reduziert sich die für den PPL vorgeschriebene Flugausbildung von 45 auf 40 Stunden.
  • Die erforderliche Flugausbildung mit Fluglehrer reduziert sich von 25 auf 21 Stunden Dual.
  • Diese zusätzlichen 5 Stunden müssen nicht zwingend Ausbildung sein. Sie können beispielsweise als PIC-Flugzeit nach Erteilung der LAPL gesammelt worden sein.

wenn du die LAPL(A) mit genau 30 Stunden Flugausbildung erworben hast, brauchst du für den PPL(A) nach der neuen Regelung grundsätzlich noch mindestens 10 Stunden Flugausbildung, damit du auf die geforderten 40 Stunden Gesamt-Flugausbildung kommst.

Aber: Diese 10 Stunden müssen nicht komplett Fluglehrer-/Dualzeit sein.

Denn zusätzlich müssen insgesamt erfüllt sein:

  • 40 h Flugausbildung aus LAPL + PPL zusammen
  • davon mindestens 21 h Dual
  • mindestens 10 h supervised solo
  • davon mindestens 5 h Solo-Überland
  • einschließlich des PPL-Solo-Überlandfluges über 270 km / 150 NM mit Landungen auf zwei anderen Flugplätzen
  • mindestens 5 h Dual mit einem für PPL(A) berechtigten Fluglehrer
  • außerdem bei bereits vorhandener LAPL: mindestens 45 h Gesamtflugzeit auf Flugzeugen/TMG
LAPL vorhandenPPL erforderlich gesamtNoch erforderlich
Flugausbildung30 h40 h10 h
Dual15 h21 hmind. 6 h
supervised solo6 h10 hmind. 4 h

Damit ergibt sich im klassischen Minimalfall sehr passend: 6 h zusätzliche Dualausbildung + 4 h zusätzlicher supervised Solo = 10 h zusätzliche PPL-Ausbildung.

Von den zusätzlichen Dualstunden müssen mindestens 5 h mit einem für PPL(A) qualifizierten Fluglehrer absolviert werden.

Wichtig: Bei den Solo-Stunden reicht es nicht, einfach vier Platzrundenstunden zu fliegen. Insgesamt müssen die PPL-Anforderungen erreicht werden, insbesondere 5 h Solo-XC und der 150-NM-Soloflug.

Und noch ein separater Punkt: Wenn du nach deiner LAPL erst 30 h Gesamtflugzeit hast, reichen die zusätzlichen 10 Ausbildungsstunden alleine nicht für die PPL-Ausstellung, weil du dann erst bei 40 h Gesamtflugzeit wärst. Du brauchst zusätzlich 45 h total flight time. Also typischerweise noch 5 h Flugzeit, die z. B. nach Erteilung der LAPL als PIC gesammelt werden können.

Kurz:

30 h LAPL-Ausbildung + 10 h PPL-Ausbildung = 40 h Ausbildung.

Davon insgesamt 21 h Dual und 10 h Solo.

Zusätzlich 45 h Gesamtflugzeit für die PPL(A).

Der Ausbildungsleiter der DTO/ATO legt anhand des individuellen Ausbildungsstandes fest, welche zusätzlichen Übungen erforderlich sind.

In jedem Fall sollen insbesondere Spin Avoidance, Navigation, Funknavigation und Basic Instrument Flight Bestandteil der PPL-Ergänzungsausbildung sein.

Nach Abschluss der Ausbildung ist die praktische PPL(A)-Prüfung (Skill Test) abzulegen.

PPL / LAPL auf UL

Theorie

Theoretische Ausbildung in einer beim DAeC-LSG-B registrierten UL-Flugschule

Ausbildungsfächer:

  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • pyrotechnische Einweisung, sofern noch erforderlich

Die theoretische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht des Ausbildungsleiters.

Die Ausbildung ist in der Schülerakte und im Ausbildungsnachweis Theorie zu dokumentieren.

Für Inhaber einer SEP-/TMG-Lizenz nennt Kapitel 5.13.3 keine gesonderte schriftliche Theorieprüfung. Die dort ausdrücklich erwähnte schriftliche Theorieprüfung betrifft UL-Tragschrauberpiloten.

Praxis

  • Ausbildung auf einem aerodynamisch gesteuerten UL
  • Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestflugstundenzahl.
  • Der DAeC stellt aber ausdrücklich klar: Eine Flugzeit von weniger als 1,5 Stunden wird nicht akzeptiert.
  • Der Bewerber muss mindestens Alleinflugreife erreichen.
  • mindestens 3 Alleinstarts und 3 Alleinlandungen
  • 3 positive Außenlandeübungen mit Fluglehrer, mit oder ohne Aufsetzen
  • Beherrschung des UL in besonderen Flugzuständen
  • Verhalten in Notfällen und bei Unfällen / Notlandeübungen
  • mindestens 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung
  • auf die normalerweise erforderlichen 200-km-Überlandflüge kann verzichtet werden.

Prüfung

  • Eine praktische Prüfung ist erforderlich.
  • Diese kann bei einem PPL(A)/SEP-Inhaber vom Ausbildungsleiter der UL-Flugschule abgenommen werden.
  • Die Prüfung ist mit dem DAeC-Prüfungszeugnis Praxis zu dokumentieren.
  • Theorie- und Praxisausbildung müssen vollständig in der Schülerakte dokumentiert sein.