
Charter Club
Richtlinien
Diese Regeln sind bewusst kurz und bewusst verbindlich. Die Regeln schützen die Flugzeuge, den Versicherungsschutz — und den Piloten, der nach dir fliegt.
Einweisung
Jedes Muster erfordert eine Einweisung durch einen unserer Fluglehrer. Die Einweisung umfasst Systemkunde, Vorflugkontrolle, Notverfahren und mindestens drei Landungen.
Nachweise
Vor jeder Buchung prüfen wir Lizenz, Tauglichkeitszeugnis und Rechtenachweis. Läuft einer dieser Nachweise während des Buchungszeitraums ab, ist die Buchung nicht möglich. Es liegt in deiner Verantwortung, die Gültigkeit im Blick zu behalten — wir erinnern dich rechtzeitig, haften aber nicht dafür.
Buchung und Stornierung
Buchungen erfolgen über unser System. Kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn. Bei Absage wegen Wetter oder Technik entstehen keine Kosten, unabhängig vom Zeitpunkt. Sagst du später ab, berechnen wir 30 Minuten Charter; kommst du ohne Absage nicht, 60 Minuten. Maßgeblich ist der Charterpreis des gebuchten Musters. Details in Teil 9 der AGB.
Betankung
Die Flugzeuge werden vollgetankt übergeben und vollgetankt zurückgegeben. Tankst du auswärts, rechnen wir die Belege gegen. Es gilt ausschließlich der für das jeweilige Muster freigegebene Kraftstoff — im Zweifel fragen, nicht raten.
Übergabe und Rückgabe
Vorflugkontrolle und Bordbucheintrag sind Pflicht. Auffälligkeiten meldest du vor dem Flug, nicht danach. Nach der Rückkehr: Bordbuch, Betankung, Abstellen nach Vorgabe, Verschluss und Rückmeldung.
Technische Störungen
Bei technischen Auffälligkeiten im Flug gilt die Reihenfolge: fliegen, navigieren, kommunizieren. Nach der Landung meldest du den Vorgang unverzüglich, auch wenn er sich von selbst erledigt hat. Ein nicht gemeldeter Befund gefährdet den nächsten Piloten.
Versicherung und Selbstbehalt
Alle Flugzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. Im Schadensfall gilt ein Selbstbehalt, dessen Höhe im Mitgliedsvertrag festgelegt ist. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass du zum Zeitpunkt des Fluges alle Nachweise gültig hattest — deshalb die Prüfung vor jeder Buchung.
Auslandsflüge
Auslandsflüge sind zulässig und erwünscht, müssen aber vorab angemeldet werden. Wir prüfen dann Versicherungsdeckung und mitzuführende Dokumente. Für Länder ohne Anerkennung der Ultraleichtlizenz gilt: nicht ohne Rücksprache.
Im Zweifel: fragen
Keine dieser Regeln ist dazu gedacht, dich zu ertappen. Wenn eine Situation nicht eindeutig ist, ruf an oder schreib uns — eine Rückfrage ist immer billiger als ein Schaden und immer besser als eine Vermutung.
Noch Fragen zu den Richtlinien?
Wir gehen sie im Aufnahmegespräch ohnehin gemeinsam durch — vorher fragen geht natürlich auch.