
UL-Übungsflug
UL-Übungsflug und Erhalt der Rechte
Die UL-Lizenz ist unbefristet gültig. Um ihre Rechte auszuüben, brauchst du nach § 45 LuftPersV in den jeweils vorangegangenen 24 Monaten ausreichende Flugerfahrung einschließlich eines Übungsflugs mit einem UL-Fluglehrer – oder, soweit das Gesetz es zulässt, eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer.
Beschreibung
Die UL-Lizenz selbst läuft nicht ab. Damit du ihre Rechte ausüben darfst, müssen in den vorangegangenen 24 Monaten die Anforderungen nach § 45 LuftPersV erfüllt sein – über ausreichende Flugerfahrung mit Übungsflug oder, soweit gesetzlich vorgesehen, über eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer.
Bei AeroPath gestalten wir den Übungsflug als gezielten Auffrischungsflug, der sich an deinem aktuellen Trainingsstand orientiert. Dabei geht es nicht nur darum, die formalen Voraussetzungen zu erfüllen, sondern deine Routine, Sicherheit und Entscheidungsfähigkeit im Cockpit aufzufrischen.
Je nach Bedarf können dabei unter anderem Anflug- und Landetechniken, Notverfahren, Navigation, Flugfunk, Good Airmanship oder besondere Flugsituationen trainiert werden. So wird aus dem Übungsflug ein sinnvoller Check deines aktuellen Könnens und eine gute Vorbereitung auf deine nächsten Flüge.
Der Übungsflug und die erforderlichen Nachweise werden entsprechend im Flugbuch dokumentiert und bestätigt.
Eckdaten
- ca. 0,5 Stunden Theorie & Briefing
- ca. 1,5 Stunden Flugzeit
- ca. 7-10 Landungen
- gültige Pilotenlizenz
- UL-Lizenz und Nachweis der Ausübungsvoraussetzungen nach § 45 LuftPersV
- gültiges Medical
- erforderliche Flugerfahrung bzw. Befähigungsüberprüfung
- Flugbuch bzw. vollständiger Nachweis der erforderlichen Flugzeiten und Landungen
Erhalt der Rechte durch Flugerfahrung
Innerhalb der vorangegangenen 24 Monate benötigst du nach § 45 LuftPersV:
- insgesamt mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten UL, TMG oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk
- davon mindestens 6 Stunden als verantwortlicher Pilot (PIC)
- mindestens 12 Starts und 12 Landungen
- mindestens 1 Stunde Übungsflug mit einem UL-Fluglehrer
Der Übungsflug ist Bestandteil der erforderlichen 12 Flugstunden. Der Zeitraum ist rollierend: Maßgeblich sind jeweils die 24 Monate vor dem geplanten Flug.
Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer
Die UL-Lizenz läuft nicht ab und muss deshalb weder verlängert noch erneuert werden. Sind die Anforderungen an Flugerfahrung und Übungsflug innerhalb der vorangegangenen 24 Monate nicht erfüllt, darfst du die Rechte der Lizenz erst wieder ausüben, wenn sie erfüllt sind. Soweit § 45 LuftPersV dies zulässt, kann stattdessen eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer abgelegt werden.
Dein praktischer UL-Übungsflug
Der vorgeschriebene Übungsflug soll bei uns mehr sein als nur eine Stunde zum Erfüllen einer formalen Voraussetzung. Gemeinsam schauen wir uns deinen aktuellen Trainingsstand an und legen die Inhalte individuell fest.
Mögliche Schwerpunkte sind
- Flugvorbereitung und Good Airmanship
- präzise Anflug- und Landetechniken
- Landungen in verschiedenen Konfigurationen
- Seitenwind-, Kurzstart- und Kurzlandeverfahren
- Ziellandungen und Power-Off-Landings
- Not- und Sicherheitsverfahren
- Navigation und Flugfunk
- FIS
- vorausschauendes Fliegen und Entscheidungsfindung
So verbinden wir den Erhalt deiner Rechte mit einem Training, das dir tatsächlich einen Mehrwert für deine nächsten Flüge bietet.
Beispielrouten
- EDML EDMY EDML
- EDML EDMA EDML
Kostenkalkulation
Beispielhafte Kalkulation auf Basis des geplanten Umfangs. Abgerechnet werden die tatsächliche Motorlaufzeit sowie die tatsächlich geleistete Fluglehrer- und Theoriezeit; je nach Ausbildungsstand und Wetter kann der Aufwand abweichen.
| Posten | Stunden | pro Stunde | Betrag |
|---|---|---|---|
| Theorie | 0,5 h | 66,00 € | 33,00 € |
| Flugzeug-Charter | 1,5 h | 190,00 € | 285,00 € |
| FI | 1,5 h | 66,00 € | 99,00 € |
| Gesamt | 417,00 € |
Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive Treibstoff. Nicht enthalten sind Fremdkosten, auf die wir keinen Einfluss haben: Lande- und Abstellentgelte fremder Plätze, Gebühren des Fliegerarztes, Prüfungs- und Behördengebühren sowie das Sprechfunkzeugnis bei der Bundesnetzagentur. Preisstand 30. Oktober 2026. Verbindlich ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preisliste.