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Pilot und Fluglehrerin prüfen Flugbuch und Checkliste vor einem Auffrischungsflug

Nach der Ausbildung

Verlängerungen der Berechtigungen

UL

  • Die Lizenz wird unbefristet erteilt.
  • Für die Ausübung der Rechte müssen innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Flugstunden und 12 Starts als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden.
  • Die Flugstunden können auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Motorflugzeugen oder Reisemotorseglern erbracht werden.
  • Zusätzlich ist innerhalb der letzten 24 Monate ein Übungsflug von mindestens 1 Stunde auf einem aerodynamisch gesteuerten UL mit Fluglehrer erforderlich.
  • Alternativ können die fliegerischen Voraussetzungen durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer ersetzt werden.
  • Zusätzlich muss ein gültiges Tauglichkeitszeugnis, mindestens LAPL Medical, vorhanden sein.

LAPL

  • Die Rechte aus der LAPL(A) dürfen ausgeübt werden, wenn innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Flugstunden absolviert wurden.
  • Darin müssen mindestens 12 Starts und 12 Landungen enthalten sein.
  • Zusätzlich ist eine Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit mit einem Fluglehrer erforderlich.
  • Die Anforderungen werden fortlaufend rückblickend auf die letzten 2 Jahre betrachtet.
  • Alternativ kann eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer durchgeführt werden.
  • Zusätzlich ist mindestens ein gültiges LAPL Medical erforderlich.

PPL

  • Die PPL(A) selbst wird nicht verlängert; verlängert wird die eingetragene Klassenberechtigung SEP(land).
  • Für die Verlängerung durch Erfahrung müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der SEP-Berechtigung mindestens 12 Flugstunden auf SEP oder TMG nachgewiesen werden.
  • Davon müssen mindestens 6 Stunden als verantwortlicher Pilot geflogen worden sein.
  • Zusätzlich sind mindestens 12 Starts und 12 Landungen erforderlich.
  • Außerdem ist mindestens 1 Stunde Auffrischungsschulung mit FI oder CRI erforderlich.
  • Alternativ kann innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer durchgeführt werden.
  • Für die vollständige Ausübung der PPL-Rechte ist grundsätzlich ein gültiges Class-2-Medical erforderlich.

SEP-Stunden mit UL?

Anrechnung von Flugzeiten in aerodynamisch dreiachsgesteuerten Luftsportgeräten (UL) auf die Verlängerung von PPL(A)-Klassenberechtigungen SEP und TMG sowie auf die Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung der LAPL(A) oder der SPL(TMG)

Gemäß FCL.035 (a)(4) VO (EU) Nr. 1178/2011

werden Flugzeiten auf Annex-I-Luftfahrzeugen – auch auf UL-Luftsportgeräten – auf die Verlängerungsanforderungen der PPL(A)-Klassenberechtigungen SEP und TMG sowie auf die Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung der LAPL(A) oder der SPL(TMG) angerechnet, wenn diese Annex-I-Luftfahrzeuge (wie auch UL-Luftsportgeräte) der Definition und den Kriterien der jeweiligen Teil-FCL-Luftfahrzeugkategorie sowie der Klassenberechtigung entsprechen.

Die Anrechnung von UL-Flugzeit gilt nur, wenn diese in einem aerodynamisch dreiachsgesteuerten Luftsportgerät absolviert wurde. Sie gilt nur für Segelflugzeuge, SEP oder TMG.

Auffrischungsschulungen mit Lehrberechtigten dürfen nicht in UL-Luftsportgeräten (Annex-I-Kategorie e) durchgeführt werden. Sie dürfen nur in Annex-I-Luftfahrzeugen der Kategorien a-d (z. B. historische Flugzeuge) durchgeführt werden, wenn diese auch in einer ATO/DTO als Schulungsluftfahrzeuge gemeldet wurden.

Informationen zur Anrechnung von UL-Flugzeiten